Fachgruppe Schwere Bergung (A) (FGr SB (A))

Aufgaben/Einsatztaktik

Die Fachgruppe Schwere Bergung (A) verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Bergung, die über die Fähigkeiten der Bergungsgruppe hinausgehen. Darüber hinaus stellt sie unterstützende Fähigkeiten für alle Teileinheiten des THW zur Verfügung. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells:

Originäre Kernaufgaben 

  • Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht): „Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und ggf. vorheriges Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen.
  • Bergen/Retten von Personen (mittel): „Bergen/Retten von Personen (mittel)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Hierunter fallen eingeschlossene, verschüttete oder in Fahrzeugen eingeklemmte Personen. Es kommen dabei auch Elemente zum Retten aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m beschränkt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 3 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist.
  • Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell): „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (manuell)“ bedeutet das Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, leicht): „Bewegen von Lasten (technisch, leicht)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 5 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Bei Verfahren mittels (Draht-)Seilen kann durch Rollen die zur Bewegung notwendige Kraft verringert oder die Zugrichtung geändert werden. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, mittel): „Bewegen von Lasten (technisch, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Bewegen von Lasten (technisch, schwer): „Bewegen von Lasten (technisch, schwer)“ bedeutet das Bewegen von Lasten über 15 t mittels unterschiedlicher technischer Verfahren im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
  • Zerteilen Holz: „Zerteilen Holz“ bedeutet zum einen den Zuschnitt von Holz, das für den Bau von Konstruktionen benötigt wird und zum anderen das Beseitigen von Hindernissen und Gefahren.
  • Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten: „Technisch sichern, Hilfskonstruktionen errichten“ bedeutet die Absicherung von angeschlagenen oder einsturzgefährdeten Gebäuden oder Gebäudeteilen, um Personen zu retten oder Sachwerte zu bergen und Gefahren abzuwenden. Hierbei kommen Konstruktionen aus Holz oder Metall zum Einsatz. Die anzuwendenden Konstruktionselemente sind von den eingesetzten Materialien und der zu sichernden Last abhängig.
  • Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht): „Tiefbauarbeiten/Erdarbeiten (leicht)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen oder das Ausheben von Gruben und Gräben mittels manueller Techniken.
  • Bergen/Retten von Personen (schwer): „Bergen/Retten von Personen (schwer)“ bedeutet das Befreien von Personen aus Zwangslagen und den Transport bis zu einem mit dem Rettungsdienst definierten Übergabepunkt. Es kommen hierbei Elemente der Rettung aus Höhen und Tiefen zum Einsatz. Die Arbeitshöhe ist dabei in der Regel auf 30 m begrenzt. Im lotrechten Arbeiten kann ein Höhenunterschied von 30 m überbrückt werden. Die Gewichtsbegrenzung liegt bei 150 kg. Das im THW eingesetzte Phasenmodell für den Bergungseinsatz wird in der Ausprägung dieser Aufgabe bis zur Phase 5 ausgeführt. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Betroffenen ermöglichen und erfolgen ggf. in enger Absprache mit dem medizinischen Personal. Eine Versorgung der Betroffenen oberhalb der lebensrettenden Sofortmaßnahmen findet durch das THW nur im Ausnahmefall statt, wenn kein anderweitiges medizinisches Personal verfügbar ist.
  • Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell): „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (manuell)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln.
  • Schweißen (Metalle, elektrisch): „Schweißen (Metalle, elektrisch)“ bedeutet das Zusammenfügen von geeigneten metallischen Materialien mittels Strom als Energiequelle.
  • Thermisches Trennen (Plasma): „Thermisches Trennen (Plasma)“ bedeutet das Zerteilen von Metallen mit Hilfe eines Plasmaschneidgeräts. Hierdurch können auch gehärtete Metalle zertrennt werden und es kann durch die geringere Hitzeentwicklung auch in der Nähe von Verschütteten gearbeitet werden.

Gruppenführer

Der Gruppenführer führt die Helfer/innen seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

Truppführer

Der Truppführer führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich zur Bewältigung von Einsatzaufgaben an, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

Truppführerin

Die Truppführerin führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich zur Bewältigung von Einsatzaufgaben an, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.