Der Ausbildungsbeauftragte
Der Ausbildungsbeauftragte (AB) koordiniert verantwortlich die Ausbildung im OV.
Der AB unterstützt den OB in allen Ausbildungsangelegenheiten, um eine qualitativ hochwertige Ausbildung auf der Standortebene sicherzustellen. Er stellt den Ausbildungsbedarf im OV fest und schlägt dem OB in Absprache mit den Beteiligten entsprechende Maßnahmen vor. Er koordiniert und überwacht, die Grund- und Standortausbildung entsprechend den Ausbildungs.- und Fachvorgaben; hierzu gehört insbesondere:
- Festlegung von Ausbildungs-Schwerpunkten
- Kontrolle und Bestätigung der Ausbildungspläne für die Einheiten / Teileinheiten des OV
- Planung von Sonderausbildungs-Veranstaltungen
- Verwaltung der Ausbildungsunterlagen und Dienstvorschriften
- Mitwirkung bei der Lehrgangsbeschickung
- Überwachung der Helfer bei Ausbildungs- Veranstaltungen der Bereichsausbilder
- Erstellung von Nachweisen, Abgabe von Stellungnahmen
- Koordinierung der Ausbildungspläne, sofern der OV mehrere Einheiten hat.
Er berät und unterstützt Jugendbetreuer und Jugendgruppe bei der Ausbildung.
Zur Erfüllung seiner Aufgaben wird er von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt. Er stimmt seine Maßnahmen mit der Geschäftsstelle ab.
Bei Einsätzen und Übungen kann er (bei Vorliegen der Voraussetzungen) auch Aufgaben eines Fachberaters in Führungs-/Koordinierungsstellen wahrnehmen.