Fachgruppe Räumen (C) (FGr R (C)) Teleskoplader
Aufgaben/Einsatztaktik
Die Fachgruppe Räumen beseitigt Trümmer und massive Hindernisse durch den Einsatz von spezifischen Baumaschinen. Sie schafft mit ihren Baumaschinen nutzbare Arbeitsflächen und baut behelfsmäßig Straßen. Mit ihren Fahrzeugen unterstützt die Fachgruppe bei logistischen Aufgaben. Mit dem Teleskoplader werden Arbeiten anderer Teileinheiten in der Höhe unterstützt. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells
Originäre Kernaufgaben
- Beräumen mit Baumaschinen: „Beräumen mit Baumaschinen“ bedeutet das Bewegen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien durch Schieben, Ziehen oder Heben mit Baumaschinen.
- Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht): „Beräumen/mechanisches Einwirken (leicht)“ bedeutet das Bewegen und ggf. vorheriges Zerteilen von Bauwerksteilen, Trümmern, Werkstoffen, gefährlichen Gegenständen oder Bodenmaterialien mit Hilfe von hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, kraftstoffbetriebenen oder thermisch arbeitenden Werkzeugen.
- Heben (Personen): „Heben (Personen)“ bedeutet die Fähigkeit mittels Arbeitsmaschinen Personen in der Höhe aufzunehmen, abzusetzen oder das Arbeiten in der Höhe zu ermöglichen. Aufgabe 75 Umschlagen (Schüttgut): „Umschlagen (Schüttgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Schüttgut im Wesentlichen mit einer Baumaschine oder einem anderen maschinellen Hilfsmittel und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Transportfahrzeugen.
- Umschlagen (Stückgut): „Umschlagen (Stückgut)“ bedeutet das Aufnehmen von Stückgut im Wesentlichen mit einer Arbeitsmaschine und das Abladen in geeigneten Transportbehältern oder Fahrzeugen.
- Transport von Containern: „Transport von Containern“ bedeutet den Transport von 10-Fuß oder 20-Fuß ISO-Norm- Containern in der Standardhöhe oder andere Transportvorrichtungen mit diesen Aufnahmemaßen aufgrund des Fahrzeuges oder Anhängers einer Teileinheit.
- Bewegen von Lasten (maschinell, mittel): „Bewegen von Lasten (maschinell, mittel)“ bedeutet das Bewegen von Lasten bis zu 15 t mittels Baumaschine im direkten Zug oder mit Druck. Die notwendigen Sicherungsmaterialien werden in einem geringen Umfang mitgeführt.
- Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (maschinell): „Bergen/Retten von Tieren/Sachwerten (maschinell)“ bedeutet das Unterstützen beim Befreien von Tieren aus Zwangslagen und den Transport von Tieren oder Sachwerten bis zu einem definierten Übergabepunkt mittels Baumaschine. Die einzusetzenden Rettungsmethoden sollen eine möglichst schonende aber zügige Rettung der Tiere ggf. in enger Absprache mit einem Veterinär ermöglichen. Eine medizinische Versorgung der Tiere wird durch das THW nicht sichergestellt.
- Erdarbeiten (schwer): „Erdarbeiten (schwer)“ bedeutet das Bewegen von Erdmassen, das Anlegen von Erdwällen und Wegen, das Einebnen von Flächen oder Strecken mittels Baumaschinen in größerem Umfang.
- Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Teleskoplader): „Niederlegen von Bauwerken oder Bauwerksteilen (Teleskoplader)“ bedeutet die gesicherte und kontrollierte Minimierung von Gefahren durch instabile Bauwerke oder Bauwerksteile mit Hilfe von Baumaschinen. Dabei werden Höhen von mindestens 10 m erreicht.
- Behelfsmäßige Befestigung von Flächen und Wegen: „Behelfsmäßige Befestigung von Flächen und Wegen“ bedeutet die Sicherstellung der Befahrbarkeit von Flächen und Wegen mit allen gängigen Fahrzeugen. Insbesondere können temporäre Standflächen eingerichtet werden, um z. B. Untergründe zu schützen. Hiermit gehen vor allem das Aufbringen von Material (z. B. Schotter, Sand), das Verdichten von Material auf Flächen und Wegen oder das Einsetzen von Systemen zur Herstellung einer besseren bzw. sicheren Befahrbarkeit von Flächen und Wegen einher.
Gruppenführer
Der Gruppenführer führt die Helfer/innen seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe.
Truppführer
Der Truppführer führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.