Für das Führen eines Fahrzeuges des THW genügt nicht nur der Führerschein für das entsprechende Fahrzeug. Jede Kraftfahrerin, jeder Kraftfahrer muss zum Führen eines THW-Kraftfahrzeugs vorher eine 24-stündige Einweisung erhalten. Diese Einweisung wird vom Bereichsausbilder Kraftfahrwesen durchgeführt. Um diese Einweisungen durchführen zu dürfen, muss jedoch zuvor ein einwöchiger Lehrgang an einem der drei Ausbildungszentren des THW absolviert werden, um die notwendigen theoretischen und praktischen Grundlagen zu erlernen.
Inhalte dieses Lehrgangs waren unter anderem Grundlagen der Straßenverkehrsordnung, Sonder- und Wegerechten im Straßenverkehr aber auch praktische Unterrichtseinheiten wie rückwärts rangieren mit Anhänger und Einweiser, eine Beurteilungsfahrt oder das Fahren im Gelände.
Durch seine berufliche Vorbildung als Berufsschullehrer für das Kraftfahrzeugwesen bringt Johannes viel Erfahrung in der Ausbildung von Auszubildenden mit. Somit steht dem THW nun ein weiterer motivierter Ausbilder zur Verfügung, um die Helferinnen und Helfer auf ihre vielfältigen Aufgaben im THW vorzubereiten und bei den jährlichen Unterweisungen das vermittelte Wissen zu vertiefen.
Der Ortsverband wünscht Johannes viel Erfolg bei seiner zukünftigen verantwortungsvollen Tätigkeit als Bereichsausbilder für das Kraftfahrwesen.