Sachgebietsleiter 1 - 6

Sachgebiet 1

Dem Sachgebiet 1 obliegen die Aufgaben der Bereitstellung von Einsatzkräften und die Führung des Inneren Dienstes der THW-Führungsstelle im Einsatz. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter/in des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen.

Das Sachgebiet 1

  • trägt Verantwortung für die Bereitstellung, die Anforderung und Ablösung der Einsatzkräfte
  • trägt Verantwortung für die Heranziehung von Hilfskräften
  • trägt Verantwortung für die Bereitstellung von Reserven / Ablösungen
  • plant die Unterbringung der unterstellten Kräfte
  • trägt Verantwortung für die Führung der S1- Übersicht
  • trägt Verantwortung für die Bereitstellung von psychosozialer Unterstützung

führt den Inneren Dienst der THW-FüSt (Geschäftsablauf, Unterbringung, Versorgung, Ausstattung, Einteilung des Schichtdienstes)

Das Sachgebiet 2

Das Sachgebiet 2 obliegen die Aufgabenbereiche der Feststellung und Darstellung der Lage sowie der Einsatzdokumentation. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen.

Das Sachgebiet 2 hat die Verantwortung für die folgenden Aufgaben:

  • Feststellen und Darstellen der Lage
  • Lagefeststellung
  • Beschaffung von Informationen
  • Erkundung veranlassen
  • Erarbeiten der Lage
  • Lagedarstellung
  • Führen der Lagekarte
  • Lagemeldungen erstellen
  • Vorbereitung der Lagebesprechung
  • Einsatzdokumentation
  • Führen des Einsatztagebuches
  • (Bild)-Dokumentation des Einsatzes

Information nach Innen und Außen

Das Sachgebiet  3

Das Sachgebiet 3 obliegt die Planung und Durchführung des Einsatzes. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen.

Das Sachgebiet 3

  • plant den Einsatz
  • plant die Führungsorganisation
  • plant die Raumordnung
  • beurteilt die Lage
  • schlägt Einsatzschwerpunkte vor

setzt die Einscheidung in eine Befehlsgebung um

Das Sachgebiet 4

Das Sachgebiet 4 obliegen die Planung und Durchführung des Logistikeinsatzes. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen.

Das Sachgebiet 4 hat folgende Aufgaben:

  • Versorgung der Einsatzkräfte
  • Bereitstellung von Hilfs-/ Einsatzmitteln
  • Planung / Durchführung des Logistikeinsatzes
  • Planung und Durchführung von Transportleistungen
  • Materialverwaltung

Führen von Logistikeinheiten, Logistikstützpunkt und Versorgungsstellen

Das Sachgebiet 5

Das Sachgebiet 5 obliegen die Presse- und Medienarbeit, falls die THW-FüSt nicht in einem Unterstellungsverhältnis eingesetzt ist. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen. Das Sachgebiet 5 hat folgende Aufgaben, in Absprache mit dem Ltr. THW-FüSt und in Zusammenarbeit mit dem Bedarfsträger / THWStruktur:

  • Betreuung von Presse- und Medienvertretern/innen
  • Beantwortung von Presse- und Medienanfragen
  • Planung und Organisation von Presseterminen
  • Erstellung von Pressemitteilungen
  • Interne Informationsarbeit

 

Sachgebiet  6

Das Sachgebiet 6 ist gleichzeitig Fernmeldeführer. Nach Weisung des Leiters der THW-FüSt bzw. Leiter des Stabes kann der SGL ein weiteres Sachgebiet führen

Das Sachgebiet 6 hat folgende Aufgaben:

  • Planung und Durchführung des Fernmeldeeinsatzes,
  • Sicherstellung der Einsatzfähigkeit der Trupps der FGr FK und die Führung dieser im Einsatz Sofern taktische Belange es zulassen, unterstützt er die zuständige GSt. bei einsatzrelevanten Maßnahmen in der Funktion als Fernmeldeführer

 

 

 

 

 

SGL S1

SGL S2

SGL S3

SGL 6