Fachgruppe Infrastruktur (FGr I)

Aufgaben/Einsatztaktik

Die Fachgruppe Infrastruktur verfügt über spezielle Fähigkeiten im Bereich Notversorgung und Notinstandsetzung. Sie ist spezialisiert auf die Arbeiten in den Bereichen Elektro, Wasser und Abwasser auf der Ebene Hausanschluss/Hauptabsperreinrichtung. Der Bereich Gas beschränkt sich auf Flüssiggasanlagen. Die Aufgaben gliedern sich nach dem Aufgabenkatalog des neuen taktischen Einheitenmodells:

Originäre Kernaufgaben

  • Elektroarbeiten (Betrieb, klein): „Elektroarbeiten (Betrieb, klein)“ bedeutet die Inbetriebnahme und den dauerhaften Betrieb von mobilen und tragbaren Stromerzeugern mit einer Leistung von mindestens 13 kVA. Der Betrieb des Aggregates erfolgt grundsätzlich im Inselbetrieb ohne zusätzliche Erdung. Es werden keine permanenten Leitungen verlegt oder genutzt. Wenn die technischen Voraussetzungen zur Einspeisung gegeben sind, kann diese für den Ortsverband erfolgen.
  • Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Elektro): „Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Elektro)“ bedeutet das Erkennen von Gefahrstellen, die durch Defekte im Leitungsnetz entstehen und das Ergreifen geeigneter Sicherungsmaßnahmen. Hierzu zählen auch das Vermeiden eines Zutritts von Unbefugten und das Abschalten der Stromversorgung.
  • Gasinstallation: „Gasinstallation“ bedeutet das Errichten und Erweitern von temporären Gasnetzen zur Sicherstellung der eigenen Betriebsfähigkeit. Diese Aufgabe beschränkt sich nur auf die Verteilung von Flüssiggas in Leitungsform.
  • Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau, klein): „Elektroarbeiten (Netz- und Leitungsbau)“ bedeutet die Durchführung von Netz- und Leitungsarbeiten für eine dauerhafte Nutzung von elektrischen Infrastrukturen. Hierbei werden entweder bestehende Leitungssysteme in Stand gesetzt oder neue Leitungssysteme aufgebaut. Die Arbeiten erfolgen gemäß DIN VDE 0100 bis zum Übergabepunkt bzw. Baustromverteiler.
  • Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser, klein): „Netz- und Leitungsbau, Sicherungsmaßnahmen (Trinkwasser)“ bedeutet das Erkennen und im eingeschränkten Maße auch Beseitigen von Gefahren im Trinkwasserleitungsnetz. Dabei werden in einem begrenzten Umfang provisorische oder dauerhafte Leitungsnetze gebaut sowie defekte Leitungen abgesperrt und abgesichert. Die Arbeiten werden bis zur ersten Absperreinrichtung auf der Ebene Hausanschluss ausgeführt.
  • Netz- und Leitungsbau (Abwasser, klein): „Netz- und Leitungsbau (Abwasser, klein)“ bedeutet das Erkennen von Schäden, die Instandsetzung oder den Aufbau von temporären oder dauerhaften Leitungen für den Transport von Abwasser. Dies kann sowohl ober- als auch unterirdisch erfolgen. Der Umfang der Reparaturtätigkeiten begrenzt sich dabei auf das Leitungsnetz im bis zur Hausanschlussebene/ Übergabepunkt und einen örtlich begrenzten Schaden.

Gruppenführer

Der Gruppenführer führt die Helfer/innen seiner Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen, und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen. Der Gruppenführer berät den Zugführer Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.

Truppführer

Der Truppführer führt die Helfer/innen seines Trupps und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung der Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.