09.07.2019, von Marc Hasenbein

Neues von der Fachgruppe Infrastruktur

Das Jahr 2019 steht bei der Fachgruppe Infrastruktur ganz im Zeichen der Ausbildung und Spezialisierungen. In der Fachausbildung werden die Helfer/innen durch theoretische und praktische Schulungen befähigt im Schadensfall professionelle Hilfe leisten zu können.

So standen in den vergangenen 5 Monaten viele Ausbildungsthemen, Unterweisungen sowie umfangreiche Praktischen Aufgaben auf der Agenda der Samtagsdienste.

Insbesondere für diejenige Helfer, die Fachfremde Themen hier kennenlernten, eine Interessante Ausflug ins andere Handwerk.

Auch konnte die Zeit genutzt werden um das im Ortsverband befindliche Übungsgelände weiter im Bereich Infrastruktur auszubauen. Hierbei konnte die Arbeiten am „Übungs“- Rohrgraben weitestgehend abgeschlossen werden und erste Arbeiten im Bereich der Trinkwasserinstallationen im Rohrgrabenverbau begonnen werden.

Weiter standen nachfolgende Themen auf dem Dienstplan der Fachelfer der Fachgruppe Infrastruktur

  • UVV Jahresunterweisungen, Grundlagen der Arbeitssicherheit
  • Einsatztaktik und Erkundung von Gebäudeinfrastrukturanlagen
  • Ersatzstromversorgungsanlagen / Notstromversorgung bei Infrastruktureinsätzen
  • Haus und Gebäudeinstallationen im Bereich Gas, Wasser, Abwasser

  •  Montage von Ver- und Entsorgungsleitungen
  • Inbetriebnahme der Installationsleitungen

Zur Erläuterung: Die Fachgruppe Infrastruktur (FGr I) repräsentiert die Grundleistung des THW auf dem Gebiet der Installationstechnik in der Infrastruktur und sichert somit im Rahmen des Zivilschutzes die Ver- und Entsorgung vor Ort im Bereich der Hausanschlüsse.

Der Aufgabenbereich der Instandsetzung von Ver- und Entsorgungseinrichtungen bzw. -netzen ist in der Einsatzkomponente qualitativ auf verschiedene Fachgruppen verteilt. Die FGr I ist vorwiegend für die Ebene der Haus- und Gebäudetechnik zuständig, d.h., sie ist ausgerüstet, um in Ver- und Entsorgungssystemen mit den entsprechenden Leitungsdimensionen tätig zu werden, wie sie ab einem Übergabepunkt der Versorgungsunternehmen zu und in Gebäuden vorkommt.

Hier kann sie Erkundungs- und Sicherungsmaßnahmen sowie die Eingrenzung von Störungen und Schäden durchführen.

Sie trägt zur Aufrechterhaltung der Funktion von Infrastruktureinrichtungen bei und richtet Elektro-, Wasser-, Abwasser- und temporäre Heizsysteme für Bereitstellungsräume, Notunterkünfte und öffentliche Einrichtungen ein. Größer dimensionierte Anforderungen in Netzen, Fernleitungen, Systemen etc. werden ggf. von den Fachgruppen Trinkwasserversorgung, Elektroversorgung und Wasserschaden/Pumpen und ggf. Ölschaden abgedeckt.

Zur Unterstützung der Teileinheiten ist die Durchführung entsprechender Arbeiten durch die FGr I möglich, da sie identische oder ergänzende Ausstattung mit sich führt.


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